KfW-Unternehmerkredit
Mit dem KfW-Unternehmerkredit wird alles gefördert, was für die unternehmerische Tätigkeit notwendig ist. Dazu zählen:
- Investitionen, die einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen
- Betriebsmittel (Mittel zur Gewährleistung des laufenden Betriebes)
- Warenlager
- Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen, auch Übernahmen und tätige Beteiligungen
Laufzeiten und Zinssätze
Folgende Laufzeitvarianten
stehen für Investitionen, Betriebsmittel sowie Übernahme oder tätige
Beteiligung zur Verfügung:
- bis zu 6 Jahre bei höchstens 2 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit bei einem Kreditbetrag
über 800.000 Euro je Unternehmensgruppe
- bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit bei einem Kreditbetrag
bis 800.000 Euro je Unternehmensgruppe
Für Betriebsmittel steht außerdem noch folgende Laufzeitvariante zur Verfügung:
- bis zu 2 Jahre mit Tilgung in einer Summe am Laufzeitende und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit
Den Zinssatz entnehmen Sie bitte der Konditionenübersicht.
Kredithöhe und Auszahlung
Für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel) können Sie kleinere oder auch große Kreditbeträge bis zu 1 Mrd. Euro beantragen. Der
Kredithöchstbetrag ist begrenzt auf
- 25 % des Jahresumsatzes 2019 oder
- das doppelte der Lohnkosten von 2019 oder
- den aktuellen Finanzierungsbedarf für die nächsten 18 Monate bei kleinen und mittleren Unternehmen bzw. 12 Monate bei großen
Unternehmen oder
- 50 % der Gesamtverschuldung oder 30 % der Bilanzsumme der Unternehmensgruppe bei Krediten über 25 Mio. Euro.
- bis zu 100 % der Investitionskosten und Betriebsmittel
- 100 % des Kreditbetrages werden ausgezahlt
- Bereitstellungsprovision 0,15 % pro Monat beginnend nach dem Zusagedatum
- Für kleine und mittlere Unternehmen: 6 Monate und 2 Bankarbeitstage nach Zusage
- Für große Unternehmen: 1 Monat und 2 Bankarbeitstage nach Zusage
Leichter Zugang zum Kredit
Sie erhalten den KfW-Unternehmerkredit mit 90 % Haftungsfreistellung für kleine und mittlere Unternehmen bzw. 80 % Haftungsfreistellung
für große Unternehmen. Das bedeutet, dass die KfW 80 % bzw. 90 % des Kreditausfallrisikos übernimmt – das restliche Risiko trägt Ihre Bank.
Häufig sind Banken erst durch diese Risikoübernahme zur Finanzierung eines Vorhabens bereit. Als Kreditnehmer haften Sie zu 100 % für die
Rückzahlung.
Rückzahlung
- Während der tilgungsfreien Zeit zahlen Sie nur Zinsen – danach gleich hohe vierteljährliche Raten zuzüglich Zinsen auf den noch
zu tilgenden Kreditbetrag.
- Bei endfälligen Darlehen tilgen Sie den Kreditbetrag am Ende der Laufzeit in einer Summe.
- Sie können Ihren Kredit ganz oder teilweise außerplanmäßig tilgen – gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung.
- Die Rückzahlung erfolgt über Ihre Bank.
Sicherheiten
Art und Höhe der Sicherheiten vereinbaren Sie mit Ihrer Bank.
Beihilferechtliche Regelungen
Mit diesem Förderprodukt erhalten Sie einen zinsverbilligten Kredit. Zinsverbilligungen gelten als Subventionen, die im EU-Sprachgebrauch als Beihilfen bezeichnet
werden.
Informationen zu Beihilfen im Detail
Kombination mit anderen Fördermitteln
Grundsätzlich ist die Kombination eines Kredites aus dem Programm KfW-Unternehmerkredit mit anderen Fördermitteln (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) möglich.
Eine Kombination mit dem KfW-Schnellkredit 2020 oder anderen haftungsfreigestellen KfW-/ERP-Programmen ist ausgeschlossen.
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