Corona Staatshilfen für Unternehmen

Erleichterter Zugang zur Kurzarbeit wird verlängert

 

Die Bundesregierung hat das Kurzarbeitergeld erhöht und die Bezugsdauer verlängert.

  • Die Bezugsdauer wird für Betriebe, die bis zum 31.12.2020 Kurzarbeit eingeführt haben, auf bis zu 24 Monate verlängert (also längstens bis zum 31.12.2021).
  • Die Zugangserleichterungen (Mindesterfordernisse, negative Arbeitszeitsalden) werden bis zum 31. Dezember 2021 verlängert für Betriebe, die bis zum 31. März 2021 mit der Kurzarbeit begonnen haben.
  • Den Arbeitgebern werden die Sozialversicherungsbeiträge, die sie bei Kurzarbeit zahlen müssen, bis 30.6.2021 in voller Höhe durch die Bundesagentur für Arbeit erstattet. Vom 1. Juli 2021 bis 31. Dezember 2021 werden die Sozialversicherungsbeiträge zu 50 Prozent erstattet, wenn mit der Kurzarbeit bis 30. Juni 2021 begonnen wurde.
  • Die Öffnung des Kurzarbeitergeldes für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer wird bis zum 31. Dezember 2021 verlängert für Verleihbetriebe, die bis zum 31. März 2021 mit der Kurzarbeit begonnen haben.
  • Befristete Hinzuverdienstregelungen werden bis 31. Dezember 2021 verlängert: Das Entgelt aus einer während der Kurzarbeit aufgenommenen geringfügig entlohnten Beschäftigung bleibt anrechnungsfrei.
  • Berufliche Weiterbildung in Zeiten des Arbeitsausfalls wird unterstützt: Für die hälftige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge in diesen Fällen muss die Qualifizierung künftig nicht mehr mindestens 50 Prozent der Zeit des Arbeitsausfalls betragen.

 

Was gilt für die Erhöhung des Kurzarbeitergelds?

  • Die Erhöhung des Kurzarbeitergelds ist abhängig von der Dauer der Kurzarbeit:
    • In der Vergangenheit zahlte die Bundesagentur für Arbeit bei Kurzarbeit 60 Prozent und für Eltern 67 Prozent des Lohnausfalls.
    • Ab dem vierten Monat des Bezugs wird das Kurzarbeitergeld für kinderlose Beschäftigte auf 70 Prozent und ab dem siebten Monat des Bezugs auf 80 Prozent des Lohnausfalls erhöht.
    • Bei Beschäftigten mit Kindern beläuft sich die Erhöhung ab dem vierten Monat des Bezugs auf 77 Prozent und ab dem siebten Monat des Bezugs auf 87 Prozent.
    • Diese Erhöhungen gelten bereits bis zum 31. Dezember 2020. Nach dem Beschluss des Bundeskabinetts sollen sie für alle Beschäftigten, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2021 entstanden ist, bis 31. Dezember 2021 verlängert werden.
    • Die Bezugsmonate müssen dabei nicht zusammenhängen. Das bedeutet: Unterbrechungen der Kurzarbeit (auch über drei Monate) wirken sich nicht auf die Höhe des Kurzarbeitergeldes aus.
 
 

Über­brückungs­hil­fe wird ver­län­gert, aus­ge­wei­tet und ver­ein­facht

Die Überbrückungshilfe wird in den Monaten September bis Dezember fortgesetzt. Dabei werden die Zugangsbedingungen abgesenkt und die Förderung ausgeweitet. Das Hilfsprogramm unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen sowie Soloselbstständige und Freiberufler, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders stark betroffen sind, mit nicht-rückzahlbaren Zuschüssen zu den betrieblichen Fixkosten. Je nach Höhe der betrieblichen Fixkosten können Unternehmen für die vier Monate bis zu 200.000 Euro an Förderung erhalten. 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Bundesministerium der Finanzen haben sich darauf verständigt, wie das Programm in den nächsten Monaten fortgeführt werden soll. Es bleibt dabei, dass die Überbrückungshilfe für Unternehmen aus allen Branchen offen steht, die durch die Corona-Krise besonders betroffen sind. Um besonders die Unternehmen, bei denen das Geschäft durch behördliche Einschränkungen oder Hygiene- und Abstandsregeln immer noch stark beeinträchtigt ist, noch besser zu erreichen, werden folgende Änderungen am Programm vorgenommen: 

  1. Flexibilisierung der Eintrittsschwelle: Zur Antragstellung berechtigt sind künftig Antragsteller, die entweder
  • einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 % in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten oder
  • einen Umsatzeinbruch von mindestens 30% im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum verzeichnet haben.
  1. Ersatzlose Streichung der KMU-Deckelungsbeträge von 9.000 Euro bzw. 15.000 Euro.
  2. Erhöhung der Fördersätze. Künftig werden erstattet
  • 90% der Fixkosten bei mehr als 70% Umsatzeinbruch (bisher 80% der Fixkosten),
  • 60% der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch zwischen 50% und 70% (bisher 50% der Fixkosten) und
  • 40% der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 30% (bisher bei mehr als 40% Umsatzeinbruch).
  1. Die Personalkostenpauschale von 10% der förderfähigen Kosten wird auf 20% erhöht.
  2. Bei der Schlussabrechnung sollen künftig Nachzahlungen ebenso möglich sein wie Rückforderungen.

Wie schon das laufende wird auch das neue Programm in einem vollständig digitalisierten Verfahren beantragt und bearbeitet werden können. Die Mittel dafür werden von dem für die Digitalisierung der Verwaltung federführenden Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellt. Die Antragstellung erfolgt auch im neuen Verfahren über einen „prüfenden Dritten“ (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Rechtsanwalt), der das beantragende Unternehmen meist schon gut kennt. Dank dieser Vorprüfung können die Anträge zügig beschieden und die Hilfen schnell ausgezahlt werden. Die Antragsbearbeitung und die Auszahlung erfolgen wiederum über die Bewilligungsstellen der Bundesländer.

 

 

Schnellkredit der LfA Bayern für Unternehmen unter 10 Mitarbeiter:

Schnelles Kreditprogramm während der Corona-Krise für Unternehmen, Einzelunternehmer und Freiberufler, die mindestens seit 01.10.2019 am Markt sind und bis zu 10 Beschäftigte haben. Für den Kredit erfolgt eine hundertprozentige Risikoübernahme durch den Freistaat Bayern.

Wer ist antragsberechtigt?

Erwerbswirtschaftlich ausgerichtete Unternehmen, Einzelunternehmer und Angehörige der Freien Berufe

  • die mindestens seit 01.10.2019 am Markt sind und bis zu 10 Beschäftigte haben
  • die zum 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten nach EU-Definition waren
  • die im Jahr 2019 oder in der Summe der Jahre 2017 bis 2019 einen Gewinn erzielt haben (bei Unternehmen, die nicht den gesamten Zeitraum aktiv waren, gilt ein entsprechend verkürzter Zeitraum)
     

Wie kann ich die Anzahl meiner Mitarbeiter berechnen?

Es werden alle Mitarbeiter gezählt, die zum 31.12.2019 einen laufenden Arbeits­vertrag im Unternehmen haben. Leih- und/ oder Fremd­arbeiter werden nicht mitgezählt. Teilzeit­kräfte und Mini-Jobber können mit den folgenden Faktoren in Vollzeit­kräfte umgerechnet werden:           

  • Mitarbeiter bis 20 Stunden = Faktor 0,5
  • Mitarbeiter bis 30 Stunden = Faktor 0,75
  • Mitarbeiter über 30 Stunden und Auszubildende = Faktor 1
  • Mitarbeiter auf 450 Euro-Basis = Faktor 0,3

Der/Die Unternehmer/in selbst ist/sind mitzuzählen. Der LfA-Schnellkredit kann bis zu einer rechnerischen Mitarbeiterzahl von 10,0 beantragt werden. Für Unternehmen mit mehr Mitarbeitern besteht eine Antragsberechtigung für den KfW-Schnellkredit.
 

Was wird finanziert?

Investitionen (Anschaffungen) und Betriebsmittel (laufende Kosten)
 

Wie hoch ist der Darlehenshöchstbetrag?

  • für Unternehmen bis 5 Mitarbeiter: 50.000 EUR
  • für Unternehmen bis 10 Mitarbeiter: 100.000 EUR 
     
    Der Höchstbetrag in Höhe von 50.000 EUR bzw. 100.000 EUR ist um ggf. bereits erhaltene oder beantragte Soforthilfen zu reduzieren.
    Der Kreditbetrag darf maximal 25 % des Jahresumsatzes 2019 betragen.
     

Wer übernimmt das Kreditausfallrisiko?

100% Risikoübernahme durch die LfA (rückverbürgt durch den Freistaat Bayern), keine Risikoprüfung
 

Wo wird der Kredit beantragt?

Die Beantragung und Auszahlung erfolgt über die Hausbank
 

Konditionen:

Laufzeit: 5 Jahre mit 1 Tilgungsfreijahr oder 10 Jahre mit 2 Tilgungsfreijahren 
Zinssatz: 3 %
Außerplanmäßige Tilgungen: Vollständige außerplanmäßige Tilgung ohne Vorfälligkeitsentschädiung möglich


Wir nehmen an, dass die Landesbanken der anderen Bundesländer ähnliche Konzepte anbieten werden. Bis jetzt ist uns aber leider nichts darüber bekannt.

 

 

KfW-Unternehmerkredit

Mit dem KfW-Unternehmerkredit wird alles gefördert, was für die unter­nehmerische Tätigkeit not­wendig ist. Dazu zählen:

  • Investitionen, die einen nach­haltigen wirtschaft­lichen Erfolg erwarten lassen
  • Betriebsmittel (Mittel zur Gewähr­leistung des laufenden Betriebes)
  • Warenlager
  • Erwerb von Vermögens­werten aus anderen Unter­nehmen, auch Über­nahmen und tätige Be­teiligungen

 

Laufzeiten und Zinssätze

Folgende Laufzeit­varianten stehen für InvestitionenBetriebsmittel sowie Übernahme oder tätige Beteiligung zur Verfügung:

  • bis zu 6 Jahre bei höchstens 2 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit bei einem Kreditbetrag über 800.000 Euro je Unternehmensgruppe
  • bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit bei einem Kreditbetrag bis 800.000 Euro je Unternehmensgruppe

Für Betriebsmittel steht außerdem noch folgende Laufzeitvariante zur Verfügung:

  • bis zu 2 Jahre mit Tilgung in einer Summe am Laufzeitende und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit

Den Zinssatz entnehmen Sie bitte der Konditionenübersicht.

 

Kredithöhe und Auszahlung

Für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel) können Sie kleinere oder auch große Kreditbeträge bis zu 1 Mrd. Euro beantragen. Der Kredithöchstbetrag ist begrenzt auf

  • 25 % des Jahresumsatzes 2019 oder
  • das doppelte der Lohnkosten von 2019 oder
  • den aktuellen Finanzierungsbedarf für die nächsten 18 Monate bei kleinen und mittleren Unternehmen bzw. 12 Monate bei großen Unternehmen oder
  • 50 % der Gesamtverschuldung oder 30 % der Bilanzsumme der Unternehmensgruppe bei Krediten über 25 Mio. Euro.
  • bis zu 100 % der Investitions­kosten und Betriebs­mittel
  • 100 % des Kredit­betrages werden aus­gezahlt
  • Bereitstellungs­provision 0,15 % pro Monat beginnend nach dem Zusagedatum
    • Für kleine und mittlere Unternehmen: 6 Monate und 2 Bank­arbeits­tage nach Zusage
    • Für große Unternehmen: 1 Monat und 2 Bank­arbeits­tage nach Zusage

 

Leichter Zugang zum Kredit

Sie erhalten den KfW-Unternehmerkredit mit 90 % Haftungs­frei­stellung für kleine und mittlere Unter­nehmen bzw. 80 % Haftungs­frei­stellung für große Unter­nehmen. Das bedeutet, dass die KfW 80 % bzw. 90 % des Kredit­ausfall­risikos übernimmt – das restliche Risiko trägt Ihre Bank. Häufig sind Banken erst durch diese Risiko­übernahme zur Finanzierung eines Vor­habens bereit. Als Kredit­nehmer haften Sie zu 100 % für die Rück­zahlung.

 

Rückzahlung

  • Während der tilgungsfreien Zeit zahlen Sie nur Zinsen – danach gleich hohe vierteljährliche Raten zuzüglich Zinsen auf den noch zu tilgenden Kreditbetrag.
  • Bei endfälligen Darlehen tilgen Sie den Kreditbetrag am Ende der Laufzeit in einer Summe.
  • Sie können Ihren Kredit ganz oder teilweise außerplanmäßig tilgen – gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung.
  • Die Rückzahlung erfolgt über Ihre Bank.

Sicherheiten

Art und Höhe der Sicherheiten vereinbaren Sie mit Ihrer Bank.

 

Beihilferechtliche Regelungen

Mit diesem Förderprodukt erhalten Sie einen zinsverbilligten Kredit. Zinsverbilligungen gelten als Subventionen, die im EU-Sprachgebrauch als Beihilfen bezeichnet werden.

Informationen zu Beihilfen im Detail

 

Kombination mit anderen Fördermitteln

Grundsätzlich ist die Kombination eines Kredites aus dem Programm KfW-Unternehmerkredit mit anderen Fördermitteln (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) möglich.

Eine Kombination mit dem KfW-Schnellkredit 2020 oder anderen haftungsfreigestellen KfW-/ERP-Programmen ist ausgeschlossen. 

 
 
Publikumsverkehr im Studio / Aufnahme von Sprechern

Der Publikumsverkehr sollte derzeit wohl auf das Nötigste heruntergefahren werden. Für alle trotzdem stattfindenden Sprecheraufnahmen und Kundenkontakte müssen wir gewährleisten, dass Arbeitsplätze und Material regelmäßig desinfiziert werden. Ein Mindestabstand von 1,50 Meter muss eingehalten werden.
Der VDS (Verband Deutscher Sprecher) bittet seine Mitglieder darum, für Aufnahmen im Studio nach Möglichkeit eigene Kopfhörer und Arbeitsmaterial mitzubringen, um das Infektionsrisiko zu minimieren.
Wenn die Vorkehrungen auf allen Seiten eingehalten werden, sollte unsere Arbeit für alle Teilnehmer sicher sein.

Langfristig müssen wir uns darauf einrichten, mit guten Hygiene-Konzepten und Vorsichtsmaßnahmen den Betrieb fortzuführen. Die große Infektions-Welle steht uns wohl erst bevor und wir müssen unser Arbeitsumfeld schnellst möglichst anpassen und eine sichere Routine dabei finden.
Völlig klar muss sein, dass man bei Vorliegen von Erkältungs-Symptomen nicht zu gemeinsamen Arbeitsterminen erscheinen darf. 
 
Solidarität im gegenseitigen Umgang

Wir möchten alle Mitglieder und Studios darum bitten, in dieser Situation nicht mit besonders günstigen Preisen oder Sondertarifen auf die Situation zu reagieren. Wir sind gerade jetzt unbedingt auf die bisherigen Preisstrukturen angewiesen. Jetzt ist ein guter Moment, Kollegen auch mal auszuhelfen und gegenseitige Solidarität zu zeigen. Wir werden diese Zeit hinter uns bringen und gemeinsam durchstehen und irgendwann auch wieder ganz normal arbeiten können. Jetzt sind Geduld, Verantwortungsbewusstsein und eine gewisse Souveränität gefragt.